Umschulung in Technik, Medien, Augenoptik
Wer durch Erkrankung oder einen Unfall seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat die Chance, sich über eine passgenaue Umschulungsmaßnahme den Weg in ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Berufsleben zurück zu erarbeiten.
Je nach Fall helfen Ihnen
- die Deutsche Rentenversicherung
- die Unfallversicherungsträger
- die Agentur für Arbeit
bei der Findung eines geeigneten Berufes
und auch bei der Finanzierung einer Umschulung zur beruflichen Rehabilitation.
Diese sogenannte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben läuft je nach Zuständigkeit verwaltungstechnisch separat und wird entweder bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Unfallversicherung oder bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Personen erhalten, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach dem SGB VI erfüllen.
Welche Umschulungsmaßnahmen Sie wählen können finden Sie außerdem auch unter der Navigation Ausbildung und Weiterbildung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Mareike Kitsch im Schulbüro.