Der Partner für Ihre Bildungskarriere!

 

Technische Fachschule Heinze
Überseering 9
22297 Hamburg
Telefon: 040 63 90 29 -0
Telefax: 040 63 90 29 -29
E-Mail: info(at)tf-heinze.de

 

Lernen Sie uns kennen und vereinbaren einen Schnuppertag bei uns!

WeGebAU (Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer)

Das Programm WeGebAU soll die Bereitschaft an Weiterbildung von Unternehmen und Beschäftigten fördern. Die dafür konzipierten Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss (an den Arbeitgeber) sowie die Förderung beruflicher Weiterbildung (an den Arbeitnehmer). 

Gefördert werden sowohl ungelernte, als auch gelernte Beschäftigte. Die Fördervoraussetzung gelernter Beschäftigter sind, dass deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren nicht an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam mit Ihnen ein gefördertes Weiterbildungskonzept für Ihre Mitarbeiter gestalten können.

Förderung beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit

Mit der dieser Weiterbildungsförderung hat die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit geschaffen, Phasen von Kurzarbeit für geförderte, berufliche Weiterbildung zu nutzen. Damit können Kündigungen vermieden werden und Arbeitsplätze in Unternehmen gesichert werden. Für eine Weiterbildungsförderung nach dem SGB III während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer/in ist gering qualifiziert, hat also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mind. vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Bildungs-Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen (trifft auf die TF Heinze zu)
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitnehmer/in durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Weiterbildung beraten wurde, können dem Mitarbeiter die notwendigen Lehrgangskosten per Bildungsgutschein erstattet werden.

Qualifizieren können Sie durch berufliche Weiterbildung oder durch die Teilnahme an verschiedenen, spezifischen Seminaren.

Nähere Informationen zum Thema Förderung Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie bei Frau Mareike Kitsch und Frau Andrea Kaven im Schulbüro.