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Technische Fachschule Heinze
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BAföG

BAföG - das Bundesausbildungsförderungsgesetz - wurde eingeführt, um junge Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Bildung zu ermöglichen. Die Auszahlung von BAföG ist stark individualisiert. Die Förderhöhe entscheidet sich nach der jeweiligen Vermögens- und Einkommenssituation. Je nach Schulform, Ausbildungsart, Wohnsituation und Familienstand kommen unterschiedliche Föderungen zur Geltung.

Schüler-BAföG

Im Gesetzestext ist der Begriff "Schüler-BAföG" nicht spezifiziert. Grundsätzlich fasst man darunter jedoch die Förderung der ersten berufsqualifizierenden Maßnahme bei Nicht-Studenten zusammen. Unter Anderem besteht Anspruch auf Schüler-BAföG bei mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Ausbildungen an Berufsfachschulen wie der TF Heinze. Somit kommt an der TF Heinze die Ausbildung in Screen Design für einen Antrag auf Schüler-BAföG häufig in Frage. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Schüler-BAföG für die Ausbildungen in Technischem Zeichnen und Bauzeichnen zu beantragen, falls Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern und das Elternhaus ist zu weit von der Schule entfernt,
  • Sie führen einen eigenen Haushalt und sind verheiratet / geschieden oder (waren) in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder
  • Sie führen einen eigenen Haushalt und betreuen eigene Kinder.

Bedarf

Der individuelle Bedarf, also die Höhe der Förderung, wird unter Berücksichtigung einzelner Faktoren wie der Wohnsituation, des Familienstandes, des eigenen Einkommens und Vermögens bzw. dem der Eltern ermittelt.

Für die Fachrichtung Screen Design gilt derzeit monatlich:

  • für Schüler mit eigenem Hausstand maximal 538 €
  • für Schüler, die bei den Eltern wohnen maximal 289 €

Für die Fachrichtungen Technisches Zeichnen und Bauzeichnen gilt derzeit monatlich:

  • für Schüler mit eigenem Hausstand maximal 538 €

Beim Schüler-BAföG handelt es sich (anders als beim Studierenden-BAföG) um einen Vollzuschuss. Entsprechend müssen die Leistungen nicht zurückgezahlt werden.

Antrag

Den BAföG-Antrag sollten Sie idealerweise sechs bis acht Wochen vor Schulbeginn einreichen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort Ihrer Eltern. In Hamburg finden Sie das BAföG-Amt für Auszubildende im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Die nötigen Formblätter finden Sie auf dem offiziellen Webauftritt zum Thema Schüler-BAföG

  • Formblatt 1 benötigen Sie immer
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 benötigen Sie im Falle eines Erstantrags
  • Anlage 2 zu Formblatt 1 benötigen Sie, wenn Sie Kinder im eigenen Haushalt betreuen
  • Formblatt 2 füllen wir aus; bitte geben Sie dieses rechtzeitig im Schulbüro ab
  • Formblatt 3 betrifft das Einkommen des Ehepartners und das der Eltern
  • Formblatt 4 benötigen in der Regel Ausländer/innen
  • Formblatt 5 benötigen Sie nicht
  • Formblatt 6 benötigen Sie nicht
  • Formblatt 7 benötigen Sie, wenn Ihre Eltern im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich weniger verdienen werden als im vorletzten Kalenderjahr
  • Formblatt 8 benötigen Sie, wenn Sie Vorausleistungen in Anspruch nehmen möchten

Falls sich während des Bewilligungszeitraumes wesentliche persönliche Voraussetzungen (wie bspw. das eigene Vermögen / Einkommen oder das Einkommen der Eltern) ändern, müssen Sie dies dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen.

Links

Bitte informieren Sie sich zu Detailfragen im Web. Auf http://www.bafoeg-rechner.de/ finden Sie eine umfassende Darstellung rund um das Thema BAföG.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Kaven oder Frau Kitsch im
Schulbüro (040 63 90 29 -0).

Diese Angaben sind ohne Gewähr.