Bildungskredit
Der Bildungskredit ist eine relativ unkomplizierte Alternative, die Ausbildung zu finanzieren. Auf Antrag wird er vom Bundesverwaltungsamt bewilligt; die Kreditgeberin ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Zahlungen und Tilgungen abwickelt. Die Gewährung des Bildungskredits ist unabhängig vom persönlichen finanziellen Hintergrund und davon, ob Sie sich in der Erst- oder Folgeausbildung befinden. Den Bildungskredit können Sie auch dann beantragen, wenn Sie parallel andere staatliche Ausbildungsförderungen wie bspw. BAföG beziehen.
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig, aber höchstens 35 jahre alt.
- Sie lassen sich an einer anerkannten Bildungseinrichtung (wie der TF Heinze) berufsqualifizierend ausbilden.
- Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme.
- Sie befinden sich in den letzten 24 Monaten Ihrer Ausbildung.
Konditionen
Auszahlung
- Das Kreditvolumen beträgt 1.000 € - 7.200 € insgesamt.
- Die Auszahlung erfolgt in bis zu 24 Monatsraten à 100 €, 200 € oder 300 €. (Beispiel: 24 Monatsraten à 300 € ergeben 7.200 € Gesamtvolumen.)
- Für besondere ausbildungsbezogene Aufwendungen können Sie eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 3.600 € beantragen.
Rückzahlung
- Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
- Die monatlichen Tilgungsraten betragen einheitlich 120 €.
- Sondertilgungen in beliebiger Höhe sind jederzeit kostenfrei möglich.
- Bei finanziellen Engpässen können Sie bei der KfW eine bis zu 24-monatige Stundung beantragen.
- Die Zinsen für das Darlehen sind wegen der hinterlegten Bundesgarantie sehr günstig. Sie können mit etwa 2 - 4 % p.a. rechnen.
Antrag
Sie können das Online-Formular des Bundesverwaltungsamtes ausfüllen, um den Bildungskredit zu beantragen. Sobald das Bundesverwaltungsamt Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, sendet es Ihnen einen Bewilligungsbescheid samt Kreditangebot der KfW zu. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Bildungskredits geltend machen können.
Bis das Bundesverwaltungsamt Ihren Antrag bearbeitet, können mehrere Wochen vergehen. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Finanzierung Ihrer Ausbildung.
Weblinks
Eine detaillierte Darstellung zum Thema erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesverwaltungsamtes.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an Frau Kitsch oder Frau Kaven im
Schulbüro (Tel. 040 63 90 29 -0).
Diese Angaben sind ohne Gewähr.